Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Aufgeklärt

Darf ich bei Schimmelbefall die Miete kürzen?

Schimmel muss Dein Vermieter eigentlich beseitigen. Doch was passiert, wenn er sich davor sträubt?

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Viele von uns können sich glücklich schätzen, wenn sie sich in jungen Jahren bereits eine Immobilie sichern konnten und einen Kredit von der Bank bekommen haben. Millionen andere müssen auch weiterhin auf solch einen Meilenstein warten und mieten sich währenddessen eine eigene Wohnung an. Doch was passiert, wenn auf einmal die Heizung ausfällt, die Fenster undicht sind und man plötzlich Schimmel im Bad bemerkt?

Richtig ist, dass man den eigenen Vermieter erst einmal schriftlich benachrichtigt und diesen zur Beseitigung der Mängel aufzufordern. Sollte dieser sich um ihre Probleme, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, nicht kümmern wollen, kannst Du eine Mietminderung ansprechen. Zuvor solltest Du Dir jedoch den Rat eines Fachanwalts, eines Mitarbeiters des Mieterschutzbundes oder der Verbraucherzentrale gesprochen haben. Eine solche Mietminderung liegt bei maximal 20 Prozent.

Falls Dein Vermieter sich auch weiterhin nicht bei Dir meldet, kannst Du laut dem deutschen Mieterverbund einen Handwerker bestellen, musst in Vorkasse treten und kannst den Betrag bei der nächsten Miete wieder abziehen.

Solltest Du unter anderem den Schimmel selbst verschuldet haben, da Du monatelang nicht richtig gelüftet hast, darfst Du Deine Miete in Deutschland nicht kürzen und musst den Schaden meist selbst beheben. Da Schimmel Krankheiten verursachen kann, ist damit nicht zu spaßen. Befolge aus diesem Grund folgende Tipps und Tricks und sorge dafür, dass Schimmel erst gar nicht entsteht:

- Richtig lüften heißt regelmäßig lüften: zwei bis vier Mal täglich
- Kurz Stoßlüften statt Dauerlüften mit gekippten Fenster
- Lüften, wenn gerade Wasserdampf entstanden ist: nach dem Duschen, Baden, Kochen oder Bügeln
- Möbel nicht direkt an die Außenwand / Wand stellen, damit die Luft hinter den Möbeln zirkulieren kann