Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Das Gericht entschied auf Diskriminierung

Bäcker lehnt Auftrag von Schwulenorganisation ab

Ein Bäcker aus Nordirland hatte vor zwei Jahren einen Auftrag abgelehnt, bei welchem er einen Kuchen für eine Schwulenorganisation backen sollte. Die nordirische Gleichstellungskommission klagte – und bekam nun Recht.

Gleichberechtigung sollte im europäischen 21. Jahrhundert eigentlich selbstverständlich sein. Ein Bäcker jedoch weigerte sich, einen Kuchen für eine Schwulenorganisation zu backen – und musste sich dafür vor Gericht verantworten.
 
Fragwürdige Ablehnung
Die Bestellung, die bei der "Ashers Baking Company" im nordirischen Newtownabbey einging, war für die Traditionsbäckerei eher ungewöhnlich. Der Aktivist Gareth Lee gab 2014 einen Kuchen in Auftrag, auf welchem ein Bild der Sesamstraßen-Ikonen Ernie und Bert und die Aufschrift "Unterstützt die Homo-Ehe“ abgebildet sein sollte. Da der Manager der Bäckerei, Daniel McArthur, darin einen Widerspruch zu ihrem Glauben und den Lehren der Bibel sah, lehnte er das Angebot entschieden ab – und löste damit einen Prozess aus.

Diskriminierung

Die nordirische Gleichstellungskommission zog anschließend nämlich vor Gericht. Mit dem Vorwurf, die Bäckerei habe den Kunden wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert, reichte sie Klage ein – und bekam Recht. Auch das Gericht empfand die Vorgehensweise bei einem Prozess im Jahr 2015 als diskriminierend und verwies auf das Gesetz der Gleichberechtigung. Das Unternehmen legte daraufhin Berufung ein und kritisierte das Urteil. Es war der Meinung, Firmen sollten nur Produkte herstellen, dessen Zweck oder Kampagne sie auch unterstützen.

Erneutes Urteil

Ein Berufungsgericht in Belfast entschied jetzt jedoch erneut, dass es sich bei der Ablehnung des Auftrags eindeutig um Diskriminierung handelt. Vor allem die eindeutige Begründung der Firma ließ hierbei keine Zweifel offen. Im noch relativ konservativen Nordirland dürfen homosexuelle Paare anders als im Rest Großbritanniens zwar nicht heiraten, Gleichberechtigung gilt allerdings trotzdem. Die nordirischen Bäcker wurden bei ihrer Berufung von Aaron und Melissa Klein unterstützt, welche einem lesbischen Paar ebenfalls die Herstellung einer Torte verweigerten. Ihr Unternehmen "Sweet Cakes“ wurde damals von einem Gericht auf 136.000 Dollar verurteilt. Das Geschäft der Kleins aus dem amerikanischen Oregon ist heute geschlossen, da viele Amerikaner seitdem Abstand von der Bäckerei hielten. Privat ist Meinungsfreiheit selbstverständlich ein Grundrecht und jeder sollte frei entscheiden dürfen, egal ob nachvollziehbar oder nicht, welche Werte er vertritt. In der Geschäftswelt jedoch gilt: Zwischen Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung darf kein Unterschied gemacht werden. Denn der Wettbewerb ist zugänglich für alle – und das ist auch gut so.